die ihrem Herrn Jesus Christus Gestalt verleihen will.
"Gott hat den Leib zusammengefügt ... damit die Glieder (des einen Leibes Jeus Christus) für einander sorgen." (s. 1. Kor. 12,24f.)
So ist eine Kirchengemeinde mehr als nur eine Körperschaft Öffentlichen Rechts.
Sie besteht zu allererst aus Menschen, die sich für und mit ihrem christlichen Glauben engagieren, Gemeinsamkeit gestalten wollen und mitwirken wollen an den verschiedenen "Lebensäußerungen" von
Kirche und Gemeinde:
Gottesdienst, Unterweisung bzw. christliche Pädagogik, Diakonie und vieles mehr.
ist das Leitungsorgan der Gemeinde. In den meisten Gemeinden ist der Pfarrer der Vorsitzende des Leitungsorgans. Der oder die Pfarrer oder Pfarrerinnen sind qua Amt geborene Mitglieder des Leitungsorgans. Darüber hinaus werden alle vier Jahre, je nach Größe der Gemeinde, eine bestimmte Zahl Gemeindemitglieder ins Presbyterium gewählt. Bisherige Mitglieder können sich zur Wiederwahl stellen.
Hier die einzelnen Mitglieder des Presbyteriums >> mehr
Eine Kirchengemeinde hat haupt- und nebenamtliche Mitarbeitende, die in den verschiedensten Bereichen der Gemeindearbeit beschäftigt sind. Viele von Ihnen haben eine Teilzeitstelle unterschiedlichen Umfangs.
Sie tun z.B. Dienst in der Kirche und bereiten die Gottesdienste vor und nach, betreuen die Kinder im Kindergarten, sind in der Bücherei für die Gemeindemitglieder und andere Leser da, halten die Gebäude in Ordnung, sind im Gemeindebüro ansprechbar, begleiten die Jugendlichen auf Freizeiten ... und vieles, vieles mehr.
Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen z.B. der OGS und des Kindergartens sind bei der Gemeinde als Träger angestellt.
Hier eine Übersicht der MitarbeiterInnen >> mehr